Das Ziel des Staates ist die “Maximierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt als Differenz von gesellschaftlichen Nutzen und gesellschaftlichen Kosten. (…). Der Staat hat also nur dann eine Berechtigung, wenn durch sein staatliches Handeln die Wohlfahrt der Gesellschaft höher ist als ohne sein Eingreifen!” (Aus: RÖCK, Werner, Versorgung und Preisbildung durch Markt-Macht Staat, Stuttgart 1995, S. 10)
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Private Schwimmbäder vs. Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Juni 2nd, 2007 · No Comments
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